Stornierungsbedindungen
Muss ein Kurs abgesagt werden aufgrund einer pandemiebedingten Weisung des BAG oder des Kanton Zürichs, existieren folgende zwei Möglichkeiten:
- das Kursgeld kann für einen beliebigen späteren Kurs eingesetzt werden
- vollständige Rückerstattung der Kursgebühren
Dasselbe gilt für eine Kursabsage aufgrund Krankheit der Kursleiterin.
Bei Krankheit der Kursteilnehmer gelten die üblichen Stornierungsbedingungen gemäss unseren AGBs.
Schutkonzept
Das Schutzkonzept wird fortlaufend angepasst gemäss den neuesten Weisungen vom BAG und dem Kanton Zürich.
Letzter Update: 22.10.2020
